Mit Beginn der Luftfahrt in Deutschland in den 1920er Jahren, ergab sich auch die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Luftfahrtpolizei. Polizeibeamte am Boden regelten u.a. den Flugverkehr und
fertigten z.B. im Rahmen von Passkontrollen und Überprüfungen von Bordbüchern, Piloten und Fluggäste ab.
Nach dem Ende des ersten Weltkrieges erfolgte ein Verbot der militärischen Deutschen Luftfahrt. Um vorhandenes Personal nicht gänzlich Abbauen zu müssen, wurden Polizeifliegerstaffeln
eingerichtet.
Neben Arado AR 68 gab es in den 30er Jahren dann auch bewaffnete ME –109 B und E –Flugzeuge.
Bis Ende 1945 waren sogar Ju 52 im dann vorwiegend militärischen Einsatz.
Ein Großteil der Piloten und des Materials wurde aber im Laufe der 30er Jahre wieder an die neu aufzubauende Luftwaffe abgegeben.
Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte ein Neuaufbau in Form von Polizeihubschrauberstaffeln Anfang der 50er Jahre, sowohl beim Bundesgrenzschutz (seit Juli 2005: Bundespolizei)als auch bei den Polizeien der
Länder.
In den 50er Jahren wurden auch Versuche hinsichtlich der Verwendung von Flugzeugen durchgeführt. Letztendlich fiel die Entscheidung aber zugunsten des Hubschraubers.
Seit kurzem gibt es z.B. bei der Polizei NRW auch wieder Flugzeuge als Einsatzmittel, neben dem Hubschraubern. Dies führte zu erneuten Umbenennung von „Polizeihubschrauberstaffel“ zur
„Polizeifliegerstaffel“.
Auch in der ehemaligen DDR gab es Polizeiflieger. Während die Flugzeuge Typ PZ Wilga nach der Wende ausgemustert wurden, blieben die Hubschraubertypen Mi 8 und Mi 2 noch eine Zeit lang im Einsatz.
Auch die Kamow KA 26 wurden nicht sofort ausgemustert.